Vermietung / Verkauf
Für ein gutes Bauchgefühl und Sicherheit
Wir sind von Natur aus gewohnt, alle Entscheidungen mit dem Bauch zu treffen und über den Kopf zu rationalisieren. Ob man eine Immobilie kauft, sie verkauft oder an wen man sie vermietet hängt, neben dem finanziellen Aspekt, auch vom Bauchgefühl ab. Und natürlich ist dieses Bauchgefühl keine reine Emotion sondern das Ergebnis vom oft unbewussten Abwägen aller Vor- und Nachteile.
Wenn Sie sich wirklich sicher sein wollen, ob Sie auch alles bedacht haben, sollten Sie uns als Experten hinzuziehen. Wir beleuchten mit Ihnen zusammen jeden Aspekt noch einmal. So vergessen wir nichts. Und wenn Sie es wünschen, stehen wir vom ersten Rat bis zur Realisierung Ihres Kaufs, Ihres Verkaufs oder bis zur Vermietung Ihres Objekts an Ihrer Seite.
Unser Plus für Sie
Wir sind seit vielen Jahren am Immobilienmarkt tätig und kennen den Markt und seine Preise sehr genau. Als zertifizierter Immobilienmakler nach §34 c der Gewerbeordnung unterstützen wir Sie bei allen Verkaufs- und Vermietungsaktivitäten rund um Ihre Immobilie. Wir werten Ihr Objekt ein und begleiten Sie bis zum Notar.
Sollten wir Ihre Immobilie bereits in der Verwaltung betreuen, dürfen Sie sich über einen fast reibungslosen Ablauf freuen: im Idealfall kennen wir Sie und Ihr Objekt ziemlich gut und es liegt uns schon deshalb sehr viel daran, dass alle Beteiligten zufrieden sind: der Veräußerer, der neue Eigentümer, der Vermieter, der Mieter und die Miteigentümer.
Preis ist nicht gleich Preis
Nun ist es da, das neue Maklerrecht. Im Bundesgesetzblatt vom 23. Juni 2020 sind die Gesetzesänderungen zur Verteilung der Maklerkosten veröffentlicht worden. Diese Änderungen traten nach sechs Monaten in Kraft, also am 23. Dezember 2020. Bis zu diesem Datum galten die alten Regelungen in Berlin: der Verkauf ist für den Verkäufer kostenlos und geht zu Lasten des Käufers (7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt). Ab sofort teilen sich nun Käufer und Verkäufer diese Kosten offiziell.
Gerne erklären wir Ihnen die Vorteile einer Provisionsteilung zwischen Noch-Eigentümer und zukünftigem Erwerber und wie man es auf diese Weise schafft, beiden Seiten das Gefühl zu geben „ein gutes und ehrliches Geschäft“ abgeschlossen zu haben.
Bei der Vermietung gilt seit dem 01.06.2015 das sogenannte Bestellerprinzip: wer den Makler beauftragt, bezahlt Ihn auch. Das bedeutet, dass bei der Vermittlung eines Mietinteressenten in Berlin drei Netto-Kaltmieten inkl. MwSt. dem Vermieter in Rechnung gestellt werden können. Für Immobilien, die wir gut kennen, weil wir sie bereits in der Verwaltung haben, reduzieren sich diese Kosten auf zwei Netto-Kaltmieten inkl. MwSt.
Sprechen Sie uns an. Oft haben wir als Verwaltung auch schon Anfragen nach Immobilien, bevor Sie überhaupt wissen, dass Sie verkaufen oder vermieten möchten.