Trinkwasserverordnung
„Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.“
(IfSG Paragraph 37 Abschnitt 1)
Geht man davon aus, dass nur rund ein Prozent der gesamten Wassermenge dieses Erdballs Trinkwasserqualität besitzt, dann hat die Bundesregierung gut daran getan, dieses wertvolle Gut zu schützen. Und es ist die Pflicht aller Bürger, mit diesem Schatz schonend und sparsam umzugehen.
Deutsches Trinkwasser ist hervorragend
Die Gesundheitsämter haben die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen. Für die Trinkwasserqualität sind die Bundesländer und ihre Behörden verantwortlich. Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Zustimmung des Bundesrates die Trinkwasserverordnung herausgegeben. Die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch” legt die wichtigsten Punkte fest:
- die Beschaffenheit des Trinkwassers,
- die Aufbereitung des Wassers,
- die Pflichten der Wasserversorger sowie
- die Überwachung des Trinkwassers.
Die Trinkwasserverordnung setzt damit die EG-Richtlinie zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in nationales Recht um und ist somit eine Regelung, die im Grundsatz europaweit gültig ist. Teilweise enthält sie aber noch strengere Vorgaben als das europäische Recht.
Wer sorgt in unserer Stadt für sauberes Trinkwasser?
In Berlin sind die Berliner Wasserbetriebe für die Sicherstellung einer guten Wasserqualität bis zur Zapfstelle im Objekt verantwortlich. Was hinter der Zapfstelle kommt, liegt im Zugriffsbereich des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft. Damit haben diese Personen und auch der Verwalter die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Zustand der Hausinstallation und des abgegebenen Trinkwassers an die Bewohner zu tragen.
Für zentrale Trinkwassererwärmungsanlagen (Zentralheizung mit zentraler Wassererwärmung ab zwei und mehr Einheiten in einem Wohnhaus) ist alle drei Jahre eine Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen hin vorzunehmen. Gewerbeeinheiten, die Nahrungsmittel produzieren und verkaufen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser unterliegen einer jährlichen Prüfpflicht.
Keine Sorge, wir machen das
Die Durchführung von Untersuchungen zur regelmäßigem Prüfung der mikrobiologischen bzw. chemischen Trinkwasserqualität ist daher dem vermietenden Eigentümer anzuraten bzw. wird von uns in der Eigentümerversammlung frühzeitig zur Diskussion und Abstimmung gestellt.
Wir behalten die Prüfintervalle selbstverständlich im Auge und führen die Untersuchungen mit uns vertrauten Unternehmen rechtzeitig durch. Bei Überschreitung der Werte rücken wir den Bakterien in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt zu Leibe, bis die Anlage wieder als keimfrei eingestuft wird.