Der Mietendeckel
Am 18.Juni 2019 hat der Berliner Senat den Berliner Mietendeckel beschlossen und die ganze Republik hielt für einen kurzen Moment den Atem an, bevor sich die Freude bei den Mietern und die Emotionen bei den Eigentümern und Investoren entladen hat.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat nun am 30.Januar 2020 das umstrittene Gesetz zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin beschlossen. Es trat mit Wirkung zum 23.Februar 2020 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden den Vermietern Informations- und Auskunftspflichten auferlegt. Eine vorsätzliche oder fahrlässige Nichtbeachtung wird mit Bußgeldern belegt. Höhere als nach diesem Gesetz zulässige Mieten sind verboten.
Was verbirgt sich hinter dieser Auskunftspflicht? Auf was müssen sich die Eigentümer und Mieter einstellen? Wie verhalten sich Investoren und Vermieter am besten? Welche Auswirkungen wird der Mietendeckel auf die Kaufpreise am Markt haben?
Welche Auswirkungen hat Corona auf dieses Thema? Ab wann müssen Sie als Vermieter welche Mieten tatsächlich senken und welche Möglichkeiten haben Sie ganz allgemein?
Wir informieren Sie gerne rund um das Thema Mietendeckel, damit Sie die nötige Sicherheit bekommen. Sprechen Sie uns an.
Hier finden Sie schon jetzt Informationen der Stadt Berlin zur Mietobergrenze und den möglichen Einstufungen.